- 8. August 2024, nachmittags: Meldung des Lebenspartners der getrenntlebenden Ehefrau des Beschwerdeführers, wonach der Beschwerdeführer Terror mache, herumschreie, Videoaufnahmen erstelle und die Türglocke am Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau betätige. Der Beschwerdeführer konnte vor Ort nicht mehr angetroffen werden. Es erfolgte keine Berichterstattung.