- 9. August 2024: Meldung der getrenntlebenden Ehefrau des Beschwerdeführers, wonach der Beschwerdeführer wiederholt am Wohnort seiner getrenntlebenden Ehefrau auftauche und die Herausgabe der Kinder fordere. Des Weiteren betreibe er einen YouTube-Kanal (www.aaa), auf welchem er Aufnahmen ihres Wohnortes veröffentliche. -4- Der Beschwerdeführer konnte vor Ort nicht mehr betroffen werden. Es erfolgte keine Berichterstattung.