- 14. August 2024, abends: Meldung der getrenntlebenden Ehefrau des Beschwerdeführers, wonach der Beschwerdeführer wiederholt am Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau auftauche und Sturm klingeln würde. Der Beschwerdeführer wurde mit einer Wegweisung und einem Kontakt- und Annäherungsverbot für das Gemeindegebiet Q._____ insbesondere den Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau für die Dauer von einem Monat belegt (14. August bis 14. September 2024). Es wurde ein Polizeiprotokoll Häusliche Gewalt erstellt und an die nötigen Stellen weitergeleitet.