- 22. April 2025, nachmittags: Meldung der getrenntlebenden Ehefrau des Beschwerdeführers wonach der Beschwerdeführer wiederholt am Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau auftauche. Der Beschwerdeführer konnte durch die ausrückende Polizeipatrouille nicht betroffen werden. Es wurde ein Polizeiprotokoll Häusliche Gewalt erstellt und an die nötigen Stellen weitergeleitet.