2. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien im Anschluss an die Verhandlung ausgehändigt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Das Haftentlassungsgesuch wird abgelehnt. 2. Es werden keine Kosten auferlegt. -8- 3. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchstellers seine detaillierte Kostennote einzureichen. Zustellung an: den Gesuchsteller (Vertreter; im Doppel) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern den Gesuchsgegner (mit Rückschein)