3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Sofern für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor der Einzelrichterin des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragt die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 6, act. 32). Der Gesuchsgegner stellt sinngemäss folgenden Antrag (Protokoll S. 6, act. 32): Er sei aus der Haft zu entlassen. Die Einzelrichterin zieht in Erwägung: