Das MIKA konnte am 14. November 2024 zudem in Erfahrung bringen, dass der Gesuchsgegner in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt drei Visumanträge für die Einreise in den Schengen-Raum gestellt hatte, welche abgewiesen wurden (MI-act. 27). In der Folge wurde der Gesuchsgegner gleichentags um 17.36 Uhr aus der Polizeihaft entlassen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 34 f.). Dieses wies den Gesuchsgegner nach Gewährung des rechtlichen Gehörs mit Verfügung vom 14. November 2025 weg und verpflichtete ihn, die Schweiz und den Schengen-Raum umgehend zu verlassen (MI-act. 29 ff.).