Gleichentags informierte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner darüber, dass die Anmeldung vom 24. Oktober 2025 ungültig sei, da er sich mit einem gefälschten Dokument als griechischer Staatsangehöriger ausgegeben habe, indessen wohl türkischer Staatsangehörigkeit sei (MIact. 26). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner von der Polizei angehalten und einvernommen (MI-act. 10 ff.) Bei der polizeilichen Einvernahme gab er an, den griechischen Reisepass während seines Aufenthalts in Griechenland entgeltlich erworben zu haben (MI-act. 12).