Am 14. November 2025 brachte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bei den griechischen Behörden in Erfahrung, dass bei Letzteren weder die Nummer des verwendeten Reisepasses noch die genannte Person (Gesuchsgegner) in der entsprechenden Datenbank und den Registern existiere (MI-act. 5 ff.; 25). Gleichentags informierte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner darüber, dass die Anmeldung vom 24. Oktober 2025 ungültig sei, da er sich mit einem gefälschten Dokument als griechischer Staatsangehöriger ausgegeben habe, indessen wohl türkischer Staatsangehörigkeit sei (MIact.