A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 11. Oktober 2025 in die Schweiz ein. Am 24. Oktober 2025 meldete sich der Gesuchsgegner unter Verwendung eines griechischen Reisepasses bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Q._____ an (Akten des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau [MI-act.] 1 ff.).