Der Gesuchsgegner bringt jedoch vor, die Haft sei unverhältnismässig, da er freiwillig nach Spanien gehen wolle und Spanien auch im Rahmen des Dublin- Verfahrens für ihn zuständig sei (Protokoll S. 3, act. 34). Das vom MIKA gestellte Rückübernahmegesuch wurde jedoch von den spanischen Behörden abgelehnt (MI-act. 1039). Auch aus dem vom Gesuchsgegner an der Verhandlung vom 17. November 2025 abgegebenen spanischen Dokument (act. 38) erschliesst sich weder ein Aufenthaltsrecht noch ein laufendes Asylverfahren in Spanien.