zugesendet werde (MI-act. 1040). Wegen Zustellproblemen konnte der Reisepass jedoch nie zugestellt werden (MI-act. 1083 f.). Am 6. November 2025 sicherten die algerischen Behörden ein Ersatzreisedokument zu, woraufhin das MIKA den Gesuchsgegner bei SwissREPAT für einen Rückflug nach Algerien anmeldete (MI-act. 1097, 1100). B. Am 11. November 2025 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere 3 Monate (MI-act. 1104 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):