Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 24. August 2025 erneut illegal in die Schweiz ein (MI-act. 994). Die Kantonspolizei Aargau nahm den Gesuchsgegner am 25. August 2025 im Rahmen einer Personenkontrolle fest (MI-act. 973). Am 26. August 2025, 13.05 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der polizeilich motivierten Haft entlassen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 992), welche gegen diesen eine Wegweisungsverfügung erliess (MI-act. 1002 ff.) und eine Ausschaffungshaft von drei Monaten bis zum 25. November 2025 anordnete (MI-act. 1007 ff.). Mit Urteil vom 27. August 2025 bestätige der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts die Ausschaffungshaft (WPR.2025.82; MI-act. 1049 ff.).