In der Folge wurde der Gesuchsgegner am 26. Februar 2023 begleitet nach Algerien ausgeschafft (MI-act. 463 ff.), nachdem zuvor, am 14. November 2022, eine unbegleitete Ausschaffung annulliert werden musste, da sich der Gesuchsgegner nicht zur Ausreise bereitgehalten hatte (MI-act. 431 f.). Am 25. Februar 2024 reiste der Gesuchsgegner eigenen Angaben zufolge erneut illegal in die Schweiz ein (MI-act. 495). Am 28. Mai 2024 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau festgenommen, nachdem sich dieser der Anhaltung durch Flucht zu Fuss zu entziehen versucht hatte (MI-act. 523 ff.).