5. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 27. Oktober 2025 (richtig: 28. Oktober 2025) angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 27. Januar 2026, 12.00 Uhr, bestätigt. - 10 -