Weiter bringt der Vertreter der Gesuchsgegnerin vor, die Gesuchsgegnerin leide an der Morbus Bechterew-Erkrankung und eine ärztliche Versorgung sei weder in ihrem Heimatland noch in der Ukraine gewährleistet. Zudem sei fraglich, ob sie dort die notwendigen Medikamente erhalten würde (act. 48). -6-