Anlässlich der heutigen Verhandlung liess die Gesuchsgegnerin vorbringen, dass am 7. Oktober 2025 ein Mehrfachasylgesuch eingereicht worden sei (Protokoll S. 2 f., act. 35 f., 50 f.). Unklar ist, ob dieses Gesuch tatsächlich eingereicht wurde, da dem MIKA bis heute der Eingang des Mehrfachasylgesuchs nicht mitgeteilt wurde und auch kein Vollzugsstopp vorliegt (Protokoll S. 6, act. 39), weshalb der Vollzug der Wegweisung aufgrund des Mehrfachasylgesuchs jedenfalls nicht undurchführbar ist. Die Vertreterin des MIKA bestätigte an der heutigen Verhandlung zudem, dass alle Vollzugsstufen nach Usbekistan möglich seien und ein begleiteter Flug bereits gebucht sei (Protokoll S. 5, act. 38).