D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 6, act. 39). Die Gesuchsgegnerin liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 7, act. 40): -4- 1. Die Haftanordnung der Gesuchstellerin vom 27. Oktober 2025 sei aufzuheben und die Gesuchsgegnerin sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. 2. Eventuell sei die Hafterstehungsfähigkeit der Gesuchsgegnerin abzuklären. 3. Sollte die Gesuchsgegnerin nicht hafterstehungsfähig sein, so ist umgehend die Haftentlassung anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.