Am 10. Dezember 2024 gab die Gesuchsgegnerin anlässlich einer Rückkehrberatung gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) an, nicht nach Usbekistan zurückkehren zu wollen (MIact. 49). Stattdessen wolle sie wieder in die Ukraine, wo sie vor der Einreise in die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung gehabt habe, oder aber in die USA zu ihrer Schwester. Schliesslich ziehe sie aufgrund ihrer Konvertierung zum Judentum auch eine Ausreise nach Israel vor (MI-act. 49).