Infolge des rechtskräftigen Asyl- und Wegweisungsentscheids setzte das SEM der Gesuchsgegnerin mit Schreiben vom 14. November 2024 eine neue Ausreisefrist auf den 25. November 2024 an (MI-act. 39 f.). Da die Ausreisefrist gemäss SEM nicht eingehalten werden konnte, wurde sie mit Schreiben des SEM vom 27. November 2024 neu auf den 13. Dezember 2024 angesetzt (MI-act. 44 f.).