2. Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner auf Anordnung des MIKA am 26. Oktober 2025, 8.18 Uhr, durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und festgenommen. Die heutige Überprüfung erfolgt somit innerhalb von 96 Stunden. Da die persönliche Befragung des Gesuchsgegners notwendig erschien, erfolgte die Haftüberprüfung im Rahmen einer mündlichen Verhandlung.