D. Der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners stellte anlässlich der mündlichen Verhandlung folgende Anträge (act. 46): 1. Die Haftanordnung der Gesuchstellerin vom 27. Oktober 2025 sei aufzuheben und der Gesuchsgegner sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. 2. Eventuell sei die Haftentlassung mit Auflagen zu verbinden. 3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: