Am 10. April 2025 stellte der Gesuchsgegner ein Wiedererwägungsgesuch, weshalb er am 24. April 2025 vom SEM aufgefordert wurde, innert zehn Tagen beim MIKA vorzusprechen (MI-act. 160). Anlässlich des am 25. April 2025 geführten Ausreisegesprächs mit dem MIKA gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, er sei während der Zeit, in der -3-