und erhielt am 12. Februar 2025 eine positive Rückmeldung von den aserbaidschanischen Behörden. Am Folgetag beantrage das SEM bei der Botschaft von Aserbaidschan die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments (MI-act. 142 ff.). Dieses wurde am 24. Februar 2025 mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt (MI-act. 149). Am 21. März 2025 erteilte das MIKA der Kantonspolizei Aargau den Auftrag, den Gesuchsgegner zwecks Ausschaffung festzunehmen (MIact. 151). In der Folge stellte sich heraus, dass der Gesuchsgegner die Asylunterkunft seit einiger Zeit verlassen hatte und vom kantonalen Sozialdienst als provisorisch vermisst geführt wurde (MI-act. 155).