Nachdem der Gesuchsgegner anlässlich des Ausreisegesprächs beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 28. Januar 2025 zu Protokoll gegeben hatte, dass er nicht bereit sei, in sein Heimatland zurückzukehren und bei der Papierbeschaffung nicht mitwirken werde (MIact. 129 ff.), ersuchte das MIKA das SEM am 29 Januar 2025 um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 135 f.). Das SEM stellte gleichentags bei den aserbaidschanischen Behörden einen Rückübernahmeantrag (MI-act. 137 ff.) und erhielt am 12. Februar 2025 eine positive Rückmeldung von den aserbaidschanischen Behörden.