A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 28. Dezember 2021 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau [MI-act.] 6). Am 28. Juni 2022 reichte der Gesuchsgegner beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Kopie seines Identitätsausweises ein (MI-act. 12 f.).