Am 24. Oktober 2025 wies das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner aus der Schweiz weg (MI-act. 10 ff.). Gleichentags um 10.10 Uhr wurde der Gesuchsgegner aus der Polizeihaft entlassen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 30). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 24. Oktober 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 30 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.