Auf Nachfrage gab der Gesuchsgegner zu, dass es sich dabei um Fälschungen handelt (MIact. 8). Er sei brasilianischer Staatsangehöriger und sein brasilianischer Reisepass befinde sich in St. Louis (Frankreich; MI-act. 8). In der Folge ordnete die Kantonspolizei Aargau eine vorläufige Festnahme des Gesuchgegners an (MI-act. 7 ff.). Im Rahmen polizeilichen Einvernahme vom 24. Oktober 2025 bestätigte der Gesuchsgegner seine bisherigen Aussagen und sagte aus, er habe die portugiesischen Ausweisdokument nur erstellen lassen, damit ihm die Arbeitssuche leichter falle (MI-act. 16.).