A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge ungefähr am 21. Oktober 2025 in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 23, 30). Anlässlich einer Baustellenkontrolle in Q._____ wurde dieser von der Kantonspolizei Aargau am 23. Oktober 2025 angehalten und kontrolliert (MI-act. 7 ff.). Er trug dabei Arbeitskleidung der Firma C._____ GmbH und wies sich mit portugiesischen Ausweisdokumenten aus, die diverse Fälschungsmerkmale aufwiesen (MI-act. 7 f.). Auf Nachfrage gab der Gesuchsgegner zu, dass es sich dabei um Fälschungen handelt (MIact.