3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde dem anwesenden Rechtsvertreter des Gesuchsgegners ausgehändigt und dem MIKA und dem Gesuchsgegner im Anschluss an die Verhandlung per E-Mail zugestellt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 23. Oktober 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 6. Februar 2026, 12.00 Uhr, bestätigt.