Die Tatsache, dass die algerischen Behörden die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments einstweilen verweigert haben, um das Dossier eingehender zu prüfen, und noch unklar ist, ob ein Ersatzreisedokument ausgestellt werden wird, macht die Durchführung der Wegweisung nicht unmöglich. Vielmehr ist nach wie vor davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit eine realistische Chance auf die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments besteht. Dies gilt umso mehr, als mittlerweile die Beschwerde gegen die Ablehnung des Mehrfachasylgesuchs mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2025 abgewiesen wurde.