2. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsgegner liess folgenden Antrag stellen (Protokoll S. 4, act. 28): Die Haftverfügung vom 23. Oktober 2025 sei aufzuheben und der Gesuchsgegner sei sofort aus der Haft zu entlassen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: