Für das am 28. Mai 2025 angesetzte konsularische Ausreisegespräch verweigerte der Gesuchsgegner den Transport, konnte jedoch durch die Kantonspolizei Aargau zugeführt werden (MI-act. 548 f.). Am 10. Juni 2025 stellte der Gesuchsgegner ein Wiedererwägungsgesuch bzw. ein Mehrfachasylgesuch (MI-act. 578 ff.), welches sein amtlicher Vertreter am 13. Juni 2025 ans SEM weiterleitete (MI-act. 577). Am 17. Juli 2025 teilte das SEM dem MIKA mit, dass die algerischen Behörden die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments einstweilen verweigert hätten, da sie das Dossier des Gesuchsgegners eingehender studieren wollten (MI-act. 563).