Am 23. März 2023 wurde der Gesuchsgegner im Rahmen des Dublin-Ver- fahrens von den belgischen Behörden in die Schweiz rücküberstellt (MIact. 24), worauf das SEM das Asylverfahren des Gesuchsgegners wieder aufnahm (MI-act. 24 ff.). Mit Entscheid vom 6. Dezember 2023 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn gleichentags aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 46 ff.). Der Entscheid erwuchs am 8. Januar 2024 in Rechtskraft (MI-act. 53).