Am 9. Dezember 2019 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab (MI-act. 111 ff.). Dieser Entscheid erwuchs am 13. Januar 2020 in Rechtskraft (MI-act. 120). Mit Verfügung vom 26. Februar 2020 lehnte der Rechtsdienst des MIKA das Gesuch des Gesuchsgegners vom 5. Februar 2020 um Aufschub des Vollzugs der Landesverweisung ab (MI-act. 142, 149 ff.). Gleichentags flüchtete der Gesuchsteller anlässlich eines Gesprächs bei der afghanischen Botschaft (MI-act. 154). Am 11. März 2020 wurde der Gesuchsgegner durch die afghanische Vertretung in Genf als afghanischer Staatsangehöriger identifiziert (MIact. 165 ff.).