Mit Urteil ST.2019.43 des Bezirksgerichts Zurzach vom 24. Oktober 2019 wurde der Gesuchsgegner wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Missachtung einer Ausgrenzung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt. Überdies wurde er für acht Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 101 ff.).