Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste am 6. September 2018 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 14, 2 ff.). Am 26. April 2019 verfügt das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) die unbefristete Eingrenzung des Gesuchsgegners auf das Gebiet des Kantons Aargau sowie die Ausgrenzung aus den Gemeinden Frick und Aarau (MI-act. 62 ff.).