D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 8, act. 45). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 8, act. 45): 1. Es sei der Beschuldigte [richtig: der Gesuchsgegner] unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei ihm die Auflage zu erteilen, sich im bisherigen Asylheim aufzuhalten. 3. Subeventualiter sei die Ausschaffungshaft für maximal einen Monat anzuordnen. 4. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. -5- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: