Am 9. Juli 2025 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen unbegleiteten Flug (Deportee Unaccompanied; DEPU) an. Das SEM annullierte die Fluganmeldung jedoch am 11. Juli 2025 aufgrund administrativ-medizini- scher Gründe (MI-act. 226 ff.). Daraufhin meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 23. Juli 2025 für einen begleiteten Flug (Deportee Accompanied; DEPA) an. Der in der Folge für den 3. September 2025 gebuchte Flug musste allerdings am 29. Juli 2025 aufgrund administrativer Gründe annulliert werden (MI-act. 246 ff.).