Im April 2025 stellten die belarussischen Behörden für den Gesuchsgegner ein neues Ersatzreisedokument aus, mit Gültigkeit bis zum 16. Oktober 2025 (MI-act. 194 ff.). Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 18. Juni 2025 mit dem MIKA gab der Gesuchsgegner erneut zu Protokoll, dass er nicht bereit sei, die Schweiz zu verlassen (MI-act. 200 ff.).