Am 3. Oktober 2024 stellten die belarussischen Behörden ein Ersatzreisedokument für den Gesuchsgegner mit Gültigkeit bis zum 31. März 2025 aus (MI-act. 137 ff.). Am 16. Dezember 2024 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen möglichst zeitnahen Flug nach Belarus an (MI-act. 164 f.). Der auf den 3. Januar 2025 gebuchte Flug musste aus administrativen Gründen jedoch am 24. Dezember 2024 annulliert werden (MI-act. 166 f.). Nachdem der Gesuchsgegner in den Jahren 2022, 2023 und 2024 mehrmals wegen Bagatelldelikten verurteilt worden war, wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 19. Februar 2025 unter ande- -3-