Nach Rechtskraft der Verfügung des SEM wurde der Beschwerdeführer mit Schreiben des Amtes für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) vom 11. September 2023 zu einem Ausreisegespräch vorgeladen, anlässlich welchem er erklärte, über keine Reisedokumente zu verfügen, jedoch bereit war, einen Fragebogen zuhanden der libyschen Vertretung auszufüllen. Einer Aktennotiz der Rückkehrberatungsstelle des MIKA zufolge erklärte der Beschwerdeführer anlässlich eines Gesprächs am 3. Oktober 2023, dass er auf Identitätsdokumente aus seinem Heimatland warte (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 94 ff., 102 f., 104 f., 124 ff., 135).