Haftverlängerung ist dem Verwaltungsgericht spätestens acht Arbeitstage vor Ablauf der bewilligten Haft einzureichen. 3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 23. Oktober 2024 durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wird bis zum 2. Januar 2025, 12.00 Uhr, bestätigt.