D. Da der Gesuchsgegner den Transport nach Aarau verweigerte, wurde die heutige mündliche Verhandlung ohne den Gesuchsgegner durchgeführt (act. 41; Protokoll S. 2, act. 43). -5- E. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftverlängerung (Protokoll S. 3, act. 44). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 45): 1. Die Haftanordnung der Gesuchstellerin vom 23. Oktober 2024 sei aufzuheben. 2. Der Gesuchgegner sei sofort aus der Haft zu entlassen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: