C. Da das rechtliche Gehör aufgrund der Weigerung des Gesuchsgegners nicht durchgeführt werden konnte, forderte das Verwaltungsgericht den Vertreter des Gesuchsgegners am 23. Oktober 2024 auf, dem Verwaltungsgericht bis zum 25. Oktober 2024, 12.00 Uhr, mitzuteilen, ob der Gesuchsgegner auf eine mündliche Verhandlung verzichte (act. 11). Innert der angesetzten Frist ging keine Stellungnahme ein. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2024 wurde der amtliche Vertreter des Gesuchsgegners aus gesundheitlichen Gründen abberufen und als neuer amtlicher Vertreter, lic. iur. Thomas Plüss, Rechtsanwalt, eingesetzt (act. 36).