durchgeführt werden musste (MI-act. 343 ff.). Das Verwaltungsgericht bestätigte die Verlängerung der Durchsetzungshaft mit Urteil vom 2. September 2024 bis zum 2. November 2024, 12.00 Uhr. (WPR.2024.80; MIact. 343 ff.). Im Rahmen einer weiteren Interpol-Abfrage durch die Kantonspolizei Aargau wurde der Gesuchsgegner am 19. September 2024 als B._____, algerischer Staatsbürger, identifiziert (MI-act. 354 ff.). Am 16. Oktober 2024 reichte das SEM eine Identifikationsanfrage beim algerischen Konsulat ein (MI-act. 371. ff.). Eine Antwort der algerischen Behörden ging bislang keine ein (Protokoll S. 3, act. 44).