Mit Entscheid vom 13. September 2023 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MIact. 297 ff.). Dieser Entscheid erwuchs am 16. Oktober 2023 in Rechtskraft (MI-act. 317). Ferner wurde der Gesuchsgegner mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 13. August 2024 durch das Bezirksgericht Baden gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB für eine Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 455 ff., 476). Damit liegt nicht nur ein rechtsgenüglicher -5- Wegweisungsentscheid, sondern auch eine rechtskräftige Landesverweisung vor.