1. Es sei die Verfügung vom 16.10.2024 des MIKA vollumfänglich aufzuheben und der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1.I. Das angerufene Gericht überprüft die Rechtmässigkeit und Angemessenheit einer durch das MIKA angeordneten Ausschaffungshaft aufgrund einer mündlichen Verhandlung spätestens nach 96 Stunden (Art. 80 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die -4-