Am 6. Januar 2024 wurde der Gesuchsgegner wegen Verdacht auf mehrfachen Diebstahl und mehrfachen Hausfriedensbruch vorläufig festgenommen und mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 13. August 2024 zu einer bedingt aufgeschobenen Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von Fr. 3'000.00 verurteilt. Zudem wurde er gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen (MIact. 455 ff.). Das Urteil ist gleichentags in Rechtskraft erwachsen (MIact. 476).