Zu prüfen ist darüber hinaus, ob der Vollzug der Wegweisung durch die derzeit fehlende Bestätigung der Identität des Gesuchsgegners faktisch verunmöglicht wird. Das SEM hat am 4. September 2024 eine Identifikationsanfrage an die algerischen Behörden gerichtet. Bis zum heutigen Entscheid am 18. Oktober 2024 ist diesbezüglich noch keine Rückmeldung der algerischen Behörden ergangen.